Arbeitsverträge & Vertragsgestaltung

Unklare Vertragsklauseln schaffen Unsicherheit, oft erst im Streitfall. Klären Sie vor der Unterschrift oder einer Vertragsänderung, welche Rechte und Pflichten Sie tatsächlich übernehmen.

Ein Arbeitsvertrag legt die Grundlage der Zusammenarbeit. Lohn, Arbeitszeit, Funktion und Kündigungsfristen sollten zusammenpassen und verständlich geregelt sein. Ich erstelle, prüfe und überarbeite Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen.

Für Arbeitgeber geht es darum, betriebliche Anforderungen rechtlich tragfähig abzubilden. Dazu gehören etwa Regelungen zu variablen Vergütungen, Überstunden, Homeoffice oder Geheimhaltung. Ich prüfe, welche Vereinbarungen zulässig sind und wo zwingende gesetzliche Vorgaben Grenzen setzen.

Arbeitnehmer:innen unterstütze ich vor einer Unterzeichnung und bei späteren Anpassungen. Sie erfahren, welche Klauseln finanzielle oder berufliche Folgen haben und welche Punkte Sie vor einer Zusage klären sollten. Bei Änderungswünschen bespreche ich mit Ihnen mögliche Verhandlungspositionen.

Auch bestehende Verträge brauchen gelegentlich eine Überarbeitung. Ich gleiche geplante Änderungen mit den bisherigen Vereinbarungen und den anwendbaren Regeln ab. Dabei achte ich auf klare Formulierungen, die sich im Arbeitsalltag anwenden und im Streitfall nachvollziehen lassen.

Häufige Fragen zu Arbeitsverträgen

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Ein Einzelarbeitsvertrag kann im Schweizer Recht grundsätzlich auch mündlich oder durch entsprechendes Verhalten entstehen. Für bestimmte Abreden schreibt das Gesetz jedoch Schriftlichkeit vor. Zudem bestehen bei bestimmten Arbeitsverhältnissen schriftliche Informationspflichten. Ein klarer schriftlicher Vertrag erleichtert in jedem Fall den Nachweis der vereinbarten Bedingungen.

Vertraglich vereinbarte Kernbedingungen kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht allein durch eine Weisung ändern. Häufig braucht es Ihre Zustimmung oder eine Änderungskündigung. Davon zu unterscheiden sind Weisungen innerhalb des bestehenden Vertrags. Welche Grenze gilt, hängt vom Vertrag und der konkreten Änderung ab.

Eine Prüfung kann besonders bei variabler Vergütung, Konkurrenzverboten, Überstundenregelungen oder weitreichenden Pflichten sinnvoll sein. Sie erkennen, welche finanziellen und beruflichen Folgen die Klauseln haben. Unklare Punkte lassen sich vor Vertragsabschluss meist leichter ansprechen als nach Beginn eines Konflikts.

MA. HSG in Law Raffael S. Gübeli
MA. HSG in Law Raffael S. Gübeli

Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen im Arbeitsrecht. Bei Streitigkeiten prüfe ich nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die Beweislage und den passenden Weg zur Durchsetzung.

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