- 8004 Zürich
Kündigung & Kündigungsschutz
Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten ein Arbeitsverhältnis beenden? Fristen, Kündigungsgrund und besondere Schutzbestimmungen können darüber entscheiden, welche Schritte jetzt nötig sind.
Eine Kündigung wirft oft mehrere Fragen zugleich auf: Stimmt der Beendigungstermin? Besteht ein besonderer Kündigungsschutz? Welche Ansprüche bleiben nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen? Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zur ordentlichen und fristlosen Kündigung.
Auf Arbeitgeberseite prüfe ich die Voraussetzungen einer geplanten Kündigung, mögliche Sperrfristen und die Dokumentation des Sachverhalts. Arbeitnehmer:innen unterstütze ich dabei, eine erhaltene Kündigung einzuordnen und mögliche Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Eine missbräuchliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich trotzdem, kann aber einen Entschädigungsanspruch auslösen. Davon zu unterscheiden ist eine Kündigung während einer gesetzlichen Sperrfrist, die unter den entsprechenden Voraussetzungen nichtig sein kann. Ich kläre, welche Regelung Ihren Fall betrifft.
Bei Schwangerschaft und geschlechtsbezogener Diskriminierung können zusätzlich die Regeln des Gleichstellungsgesetzes greifen. Entscheidend sind unter anderem der zeitliche Ablauf, die tatsächlichen Kündigungsmotive und die verfügbaren Beweise. Ich prüfe diese Zusammenhänge und vertrete Ihre Position in Verhandlungen oder vor Gericht.
Häufige Fragen zu Kündigung und Kündigungsschutz
Welche Kündigungsfrist gilt für mein Arbeitsverhältnis?
Massgeblich sind insbesondere Ihr Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag und die gesetzlichen Regeln. Auch die Probezeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen eine Rolle. Für den Fristenlauf zählt grundsätzlich der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum.
Was muss ich bei einer missbräuchlichen Kündigung unternehmen?
Wer eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung verlangt, muss grundsätzlich spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich beim Arbeitgeber Einsprache erheben. Kommt keine Einigung zustande, ist der Anspruch innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen. Lassen Sie früh prüfen, welche Schritte und Fristen in Ihrem Fall gelten.
Darf ein Arbeitgeber während der Schwangerschaft kündigen?
Nach Ablauf der Probezeit schützt das Gesetz grundsätzlich während der Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt vor einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Für bestimmte Konstellationen gelten zusätzliche Regeln. Unabhängig davon kann eine Kündigung wegen der Schwangerschaft eine Diskriminierung nach dem Gleichstellungsgesetz darstellen. Zeitpunkt, Kündigungsart und Motiv müssen deshalb getrennt geprüft werden.
Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Bei weniger schweren Pflichtverletzungen braucht es häufig zunächst eine Abmahnung. Auch die Reaktion nach Kenntnis des Vorfalls muss zeitnah erfolgen. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann erhebliche finanzielle Ansprüche auslösen.
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen im Arbeitsrecht. Bei Streitigkeiten prüfe ich nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die Beweislage und den passenden Weg zur Durchsetzung.
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