Lohnansprüche, Überstunden & Boni

Lohn bleibt aus, Mehrarbeit sorgt für Streit oder der erwartete Bonus fehlt? Entscheidend ist, was Sie vereinbart haben und welche Ansprüche sich belegen lassen.

Streit um Vergütung betrifft oft mehr als den monatlichen Grundlohn. Auch Überstunden, Bonuszahlungen und Provisionen können erhebliche Beträge ausmachen. Ich prüfe die vertraglichen Grundlagen und kläre, welche Forderungen bestehen oder welche Einwände dagegen sprechen.

Bei Mehrarbeit kommt es auf die genaue Einordnung an. Überstunden überschreiten die vereinbarte Arbeitszeit, Überzeit dagegen die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Für Ausgleich, Vergütung und vertragliche Abweichungen gelten unterschiedliche Regeln. Arbeitszeiterfassungen und betriebliche Abläufe können für den Nachweis entscheidend sein.

Bei Boni zählt nicht allein die Bezeichnung im Vertrag. Je nach Ausgestaltung kann eine Zahlung einen verbindlichen Lohnbestandteil oder eine Gratifikation darstellen. Ich prüfe Zielvereinbarungen, Vorbehalte, bisherige Zahlungen und die Folgen eines Austritts während des laufenden Jahres.

Arbeitnehmer:innen unterstütze ich bei der Bezifferung und Durchsetzung ihrer Forderungen. Arbeitgeber berate ich zur Prüfung geltend gemachter Ansprüche und zur Gestaltung nachvollziehbarer Vergütungsregeln. Bei einem Streit entwickeln wir eine Strategie auf Grundlage der Unterlagen und der Beweislage.

Häufige Fragen zu Lohn, Überstunden und Boni

Was kann ich tun, wenn mein Lohn nicht bezahlt wird?

Prüfen Sie zunächst, wann der Lohn fällig war, und dokumentieren Sie den offenen Betrag. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung kann ein sinnvoller erster Schritt sein. Ob weitere Massnahmen wie eine Betreibung oder eine Klage passen, hängt von der Situation ab. Stellen Sie die Arbeit nicht ohne rechtliche Prüfung ein.

Nicht jede zusätzliche Arbeitsstunde führt automatisch zu einer Auszahlung. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die vertraglichen Regeln und ein möglicher Ausgleich durch Freizeit. Bei gesetzlicher Überzeit gelten andere und teilweise strengere Vorgaben als bei Überstunden. Zudem müssen Umfang und Umstände der Mehrarbeit ausreichend nachweisbar sein.

Das hängt davon ab, wie der Bonus rechtlich einzuordnen ist. Bei einem variablen Lohnbestandteil gelten andere Regeln als bei einer Gratifikation. Auch die konkrete Vereinbarung, die bisherige Praxis und der Zeitpunkt des Austritts spielen eine Rolle. Eine Klausel, die jede Zahlung bei Kündigung ausschliesst, ist deshalb nicht automatisch wirksam.

Viele Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Lohnforderungen, verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Beginn und Unterbrechung der Verjährung müssen jedoch für den jeweiligen Anspruch geprüft werden. Eine blosse Mahnung unterbricht die Verjährung in der Regel nicht.

MA. HSG in Law Raffael S. Gübeli
MA. HSG in Law Raffael S. Gübeli

Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen im Arbeitsrecht. Bei Streitigkeiten prüfe ich nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die Beweislage und den passenden Weg zur Durchsetzung.

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